Hintergrund
In der Tora heißt es: „Schlachte von deinen Rindern oder Schafen, die dir der Herr gegeben hat, wie ich dir geboten habe.“ (Dtn 12,21 SLT), ohne dass auf die Art, wie die Schlachtung zu erfolgen hat, eingegangen wird. Aus dem Verbot des Blutverzehrs und anderen biblischen Vorschriften abgeleitet, wird auf die Schechita erst im Talmud (Traktat Chullin 1–2) und später in der Mischne Tora (Sefer Keduscha) und im Schulchan Aruch (Jore De’a 1–28) eingegangen.
Mit der Schechita wird ein humanes, das Leid des Tieres möglichst gering haltendes Tötungsverfahren angestrebt. Das halachisch korrekte Schächten besteht aus einem Halsschnitt, der bei Säugetieren durch Luftröhre und Speiseröhre, bei Vögeln durch eine von beiden gehen muss. Der Schnitt muss ohne die geringste Unterbrechung mit einem scharfen, glatten und schartenfreien Messer ausgeführt werden. Verboten ist
1. die kleinste Pause bei der Durchführung des Schnitts (hebr. Schehija)
2. das Drücken des aufliegenden Messers in den Hals (hebr. Derassa)
3. das Verstecken des Messers (hebr. Chalada)
4. das Ausführen des Schnitts außerhalb der für Schechita bestimmten Grenzen am Hals (hebr. Hagrama)
5. das Losreißen der Halsgefäße durch den Schnitt (hebr. Ikur)
Der Schlachter (hebr. Schochet) selbst muss eine Ausbildung abgeschlossen haben, die sowohl „praktische“ als auch „geistige“ Aspekte seiner Arbeit umfasst. Das Schlachtmesser muss scharf wie eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o. ä. aufweisen.
Auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen. Erste Voraussetzung ist, dass das Tier im Judentum koscher bzw. im Islam halāl ist. Mit einem einzigen Schnitt wird die Kehle durchschnitten, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus-Nerven durchtrennt werden müssen. Diese Technik führt bei korrekt ausgeführtem Halsschnitt den Tod in der Regel innerhalb von 10–15 Sekunden herbei, jedoch können Rinder noch bis zu 47 Sekunden lang Aufstehversuche unternehmen. Das Tier muss vollständig ausbluten, da der Verzehr von Blut gemäß Kaschrut bzw. Qu’ran (Sure 5 Vers 3) verboten ist. Schechita beschreibt nicht allein den Prozess der Schlachtung selbst, sondern auch die anschließende Kontrolle des Tieres und des Fleisches. So müssen im Judentum z.B. alle Blutrückstände beseitigt werden, was gewöhnlich durch Waschen und Salzen geschieht. Außerdem müssen Fleisch und Organe auf eventuelle Unregelmäßigkeiten (z.B. Krebsgeschwülste) untersucht werden, die das Fleisch treif, d. h. nicht koscher machen würden. Im Islam gelten zum Teil andere Regeln für die „Nachbearbeitung“ des Fleisches.
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