nach der 4. Lebenswoche. Im Allgemeinen wird die Anbringung von Ohrmarken jedoch in den ersten Lebenstagen der Tierkinder vorgenommen.
Mikrochip als Alternative zur Ohrmarke
Im Tierschutzgesetz steht, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund weder Schmerzen noch Leiden zugefügt werden dürfen. Da mittels Mikrochip (auch Transponder) eine sichere Identifizierung und Rückverfolgung gewährleistet wäre gibt es aus Tierschutzsicht keine Rechtfertigung mehr für die Ohrmarkenpflicht, durch die den Tieren Schmerzen, Beeinträchtigungen und möglichen Schäden zugemutet werden.
© Martin Schindler; Bodmann; aktion tier/ Ursula Bauer
Vorteile einer Kennzeichnung mittels Mikrochip:
- Der Chip ist winzig (reiskorngroß). Er belastet und stört das Tier nicht.
- Die Implantierung ist einfach, schnell und schmerzfrei (wie eine Impfung).
- Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher, jede Chipnummer wird weltweit nur einmal vergeben. Eine Rückverfolgung ist durch Registrierung in internationalen Datenbanken einfach und effektiv.
- Der Chip hat ein Tierleben lang Bestand und ist beliebig oft ablesbar.
Quelle: aktion tier - menschen für tiere e.V.
www.aktiontier.org