OHNE OHRMARKEN
Mikrochip statt Ohrmarken für Klauentiere
lle Klauentiere, zu denen unter anderem Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe zählen, müssen innerhalb der EU mit Ohrmarken gekennzeichnet und bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gemäß der deutschen Viehverkehrsverordnung, welche die entsprechende EUVerordnung in Landesrecht umsetzt, muss bei Rindern in beiden, bei Schweinen nur in einem Ohr eine Marke angebracht werden. Bei Ziegen und Schafen fordert der Gesetzgeber zwei Kennzeichnungen, wobei eine davon elektronisch sein muss (z.B. Fußfessel-Transponder, Bolus-Transponder, Ohrmarken-Transponder). In der Regel wird jedoch auch bei Schafen und Ziegen als erstes individuelles Kennzeichen eine Ohrmarke verwendet.
Die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungspflicht für Klauentiere ist unabhängig von der Haltungsform oder der Anzahl der Tiere. So müssen nicht nur landwirtschaftliche Betriebe und Zuchtanstalten, sondern auch Streichelzoos und private Hobbytierhalter dafür Sorge tragen, dass die Tiere mit Ohrmarken versehen sind.
Durch eine fälschungssichere, individuelle Kennzeichnung kann die Herkunft jedes einzelnen Tieres bis zum Erzeugerbetrieb zurückverfolgt und hierdurch die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen reduziert werden.
Ohrmarken verursachen Schmerzen und Leiden
Gegen die Kennzeichnungs- und Meldepflicht ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Schließlich dient sie unter anderem der Tierseuchenbekämpfung und somit auch der Gesundheit von Mensch und Tier. Die Verwendung von Ohrmarken ist allerdings aus Sicht des Tierschutzes problematisch.
- Die Ohren sind mit vielen Nerven durchzogen. Daher verursacht das Stechen der Marken den Tieren Schmerzen.
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